Unsere AGBs für Online-Bestellungen, unsere Hausordnung und Corona-Hygienevorschriften

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Für die Bestellung und Reservierung gelten die nachstehenden Bedingungen (Teil 1) sowie bei Einlösung des Gutscheines bzw. bei Betreten der Räumlichkeiten von Hella Grünhage-Hoffmann, nachfolgend HellGrün! genannt, die nachstehende Hausordnung (Teil 2).

Teil 1

Bedingungen für Bestellungen aus der Bundesrepublik Deutschland (Ausgabevertrag)

  1. Vertragsschluss

(1) Mit Anklicken des Buttons „Bestellung abschicken“ oder „Reservierung“ geben Sie einen Antrag auf Abschluss eines Vertrages mit Hella Grünhage-Hoffmann ab. Dieser Antrag setzt voraus, dass Sie zuvor unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen, die Datenschutzbestimmungen und die Belehrung über das unter Umständen bestehende Widerrufsrecht akzeptieren.

(2) An ihr Angebot sind Sie – vorbehaltlich einer Widerrufsmöglichkeit (vgl. Widerrufsbelehrung)- grundsätzlich für eine Dauer von zwei Wochen seit Abgabe gebunden. Sollte im Fall einer Reservierung das Datum der zu reservierenden Feier vor Ablauf der Zweiwochenfrist liegen, dann endet die Bindungsfrist einen Tag vor diesem Datum.

(3) Der Vertragsabschluss kommt zustande, wenn wir Ihr Angebot ausdrücklich bestätigen oder die bestellte Sache an Sie übersenden oder wir dem Angebot nicht innerhalb 14 Tagen nach Eingang widersprechen.

(4) Sie können Gutscheine bestellen oder eine Reservierung vornehmen.

(5) Gutscheine können auf Geburtstagsfeiern oder Workshops eingelöst bzw. angerechnet werden. Es erfolgt keine Barauszahlung.

(6) Eine Reservierung ist die Abgabe einer Willenserklärung seitens des Kunden gegenüber HellGrün! an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Uhrzeit eine Geburtstagsfeier zu buchen. Eine Reservierung kommt erst dann zustande, wenn HellGrün! die Reservierung ausdrücklich per Mail oder telefonisch bestätigt. Ist das gewünschte Datum/Zeit nicht mehr verfügbar, so wird dem Kunden ein Alternativtermin vorgeschlagen.

  1. Zahlung und Lieferung

(1) Die Zahlung erfolgt per Vorabüberweisung auf das Ihnen in der Angebots- bzw. Bestellbestätigung mitgeteilte Konto bzw. mit dem Zahlungsanbieter PayPal. Siehe hierzu unsere Zahlungsarten.

(2) Lieferungen erfolgen nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Die Lieferung erfolgt ca. binnen drei Tagen nach Erhalt der Zahlung.

  1. Preise

(1) Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro einschließlich Mehrwertsteuer.

(2) Im Fall eines Widerrufs der Bestellung sind Sie zur Rücksendung der erhaltenen Gutscheine verpflichtet.

  1. Daten

Beachten Sie hinsichtlich des Schutzes Ihrer personenbezogenen Daten bitte unsere Datenschutzerklärung auf unserer Homepage.

  1. Aufrechnung, Zurückbehaltung

(1) Sie sind nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, es sei denn, Ihre Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Sie sind zur Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen auch berechtigt, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertrag geltend machen.

(2) Als Besteller dürfen Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch aus demselben Vertrag herrührt.

  1. Reklamationen, Angaben zum Unternehmen

Im Falle von Reklamationen wenden Sie sich bitte an:

Hella Grünhage-Hoffmann, HellGrün! – Die Filzwerkstatt

Elmsburgweg 11

38126 Braunschweig

Tel.: 01525 338 1421

E-Mail: info@hellgruen.net

  1. Sonstiges

(1) Das Eigentum an der gelieferten Sache geht erst mit vollständiger Bezahlung auf Sie über.

(2) Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht.

(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht:

Wenn Sie Verbraucher (§ 13 BGB) sind, dann steht Ihnen grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu, über das wir Sie nachfolgend belehren. Verbraucher in dem Sinn ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Kein Widerrufsrecht besteht bei Verträgen, wenn Gegenstand des Vertrages eine Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen ist und der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Das Widerrufsrecht wird durch Abgabe einer eindeutigen Erklärung (z. B. schriftlich oder per E-Mail) ausgeübt, indem Sie uns über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Die Frist beginnt mit Vertragsschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:

Hella Grünhage-Hoffmann

Elmsburgweg 11

38126 Braunschweig

Email: info@hellgruen.net

Sie können dafür das nachstehende Muster – Widerrufsformular – verwenden, dies ist jedoch nicht vorgeschrieben.

Widerrufsfolgen:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anders vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil, der bis zum Zeitpunkt, zu dem Sie uns vor der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistung im Vergleich zum Gesamtumfang, der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.

Bei gelieferten Sachen gilt:

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die gelieferte Sachen (Gutscheine u.ä.) wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die gelieferten Sachen zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die gelieferten Sachen unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die gelieferten Sachen vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der gelieferten Sachen.

Ende der Widerrufsbelehrung

-Muster-Widerrufsformular-

Der Widerruf ist gerichtet an die

Hella Grünhage-Hoffmann

Elmsburgweg 11

38126 Braunschweig

Email: info@hellgruen.net

Hiermit widerrufe (n) ich/wir den vom mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die

Bestellung eines [Bitte Text eingeben]

Bestellung vom: [Bitte Text eingeben] / Erhalten am [Bitte Text eingeben]

Name des/der Verbraucher(s): [Bitte Text eingeben]

Anschrift des/der Verbraucher(s):

[Bitte Text eingeben]

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):

[Bitte Text eingeben]

 

Ort, Datum

[Bitte Text eingeben]

-Ende des Widerrufsformulars-

Teil 2

Hausordnung für die HellGrün!- Räumlichkeiten (AGB zum Hauptvertrag bei Einlösung von Gutscheinen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

– Hausordnung für die HellGrün!-Räumlichkeiten –

Herzlich willkommen in den HellGrün!-Räumlichkeiten!

Wir freuen uns, Sie in unseren Räumlichkeiten begrüßen zu dürfen. Damit es allen Gästen bei HellGrün! gut gefällt, haben wir einige Verhaltensregeln und Hinweise zusammengestellt, die Sie während Ihres Aufenthaltes bei uns sicherlich gerne befolgen. Mit der Teilnahme an unseren Workshops oder unseren Kindergeburtstagen, aber auch mit Betreten der HellGrün!-Räumlichkeiten erkennen Sie die nachfolgend aufgeführten Regeln sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit erforderlichen Maßnahmen als bindend an. Sollten Sie Fragen, Anregungen oder Wünsche haben, wenden Sie Sich bitte an Hella Grünhage-Hoffmann, die Sie fachkundig beraten wird.

I. Hausrecht

HellGrün! und das von ihr bevollmächtigte Personal ist berechtigt, Personen, die gegen die Grundsätze dieser Hausordnung handeln oder Anweisungen des Personals nicht beachten, entschädigungslos aus den Räumlichkeiten zu verweisen. Darüber hinaus können solche Besucher im Einzelfall auch für die Zukunft zeitlich begrenzt oder dauerhaft von der Benutzung unserer Einrichtung ausgeschlossen werden. Das Recht von HellGrün!, darüber hinausgehende Ansprüche geltend zu machen, bleibt davon unberührt.

II. Parken

  1. Auf unseren Parkplätzen gelten die Regeln und Zeichen der Straßenverkehrsordnung (StVO).
  2. Bitte stellen Sie Ihr Fahrzeug nur innerhalb der dafür vorgesehenen Parkflächen ab. Achten Sie beim Verlassen Ihres Fahrzeugs bitte darauf, dass Sie Türen, Kofferraum, Fenster und ggf. Schiebedach geschlossen haben und keine Gegenstände sichtbar im Auto zurücklassen. Bei Diebstahl oder Beschädigung Ihres Fahrzeuges oder der darin befindlichen Gegenstände durch Dritte können wir keinen Ersatz gewähren. Dies gilt auch dann, wenn Schäden auf Sturm, Feuer, Explosion und andere außergewöhnliche Ereignisse zurückzuführen sind.

III. Benutzungsberechtigung

  1. Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen die Freizeiteinrichtungen von HellGrün! nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen zur Aufsicht befugten volljährigen Person benutzen.
  2. Bei Gruppen mit minderjährigen Teilnehmern haben die volljährigen Gruppenleiter dafür einzustehen, dass die Hausordnung von den Gruppenmitgliedern in allen Punkten vollständig erfüllt wird.
  3. Personen, die an einer Krankheit oder einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die beim Aufenthalt bei HellGrün! eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die Gesundheit anderer Personen darstellen könnten, dürfen die HellGrün!-Räumlichkeiten nicht betreten. Personen mit ansteckenden Krankheiten gehören ins Bett, nicht aber in die Räumlichkeiten von HellGrün!

IV. Öffnungszeiten

  1. Die jeweils gültigen Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte den Ausschreibungstexten der Workshops oder den vereinbarten Terminen für Kindergeburtstage. Bitte beachten Sie, dass Öffnungszeiten auch ohne Vorankündigung geändert werden können.
  2. HellGrün! behält sich das Recht vor, den Betrieb aus sicherheitstechnischen Gründen einzustellen.

V. Allgemeine Bestimmungen

  1. Den Anordnungen des Personals ist im eigenen als auch im Interesse der Kinder Folge zu leisten.
  2. Tiere, insbesondere Hunde, dürfen zu HellGrün! oder ihre Nebenräume nicht mitgebracht werden.
  3. Fahrräder, Dreiräder, Roller, Rollschuhe (Roller Blades, Inlineskates etc.), Skateboards und ähnliches dürfen nicht mit in die Räumlichkeiten von HellGrün! genommen bzw. dort benutzt werden.
  4. Das laute Abspielen von Musik und die sonstige akustische Wiedergabe mittels elektrischer oder elektronischer Geräte. ist in den Räumlichkeiten von HellGrün! nicht gestattet.
  5. Die feuerpolizeilichen Vorschriften in den Räumlichkeiten von HellGrün! sind unbedingt zu beachten. Offenes Feuer, Tischfeuerwerk und das Anzünden von Kerzen sind in den gesamten Räumlichkeiten von HellGrün! verboten. Gerade zum Wohle Ihrer Kinder ist auch das Rauchen nicht gestattet.
  6. Der Verzehr von eigenen mitgebrachten Speisen und Getränken ist in den Räumlichkeiten von HellGrün! Nach Absprache erlaubt.
  7. Benutzen Sie nur die für Besucher freigegebenen Flächen. Das Betreten der Garage ist verboten. Für Unfälle in den als gesperrt gekennzeichneten Bereichen haftet HellGrün! wegen Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht.
  8. Helfen Sie, die Räumlichkeiten von HellGrün! sauber zu halten und verwenden Sie die Abfallbehälter.
  9. Notausgänge sind freizuhalten und dürfen insbesondere nicht mit Gegenständen verstellt werden.

VI. Benutzung der Geräte

1. Aus Sicherheitsgründen können die Mitarbeiter von HellGrün! die Anzahl der Kinder in den Workshops und Kindergeburtstagen beschränken.

2. Um Verletzungen bzw. Verlust/Beschädigungen zu vermeiden, dürfen keine Fremdspielzeuge bzw. zweckfremde Gegenstände in die Räumlichkeiten von HellGrün! gebracht werden. Ausnahmen sind vom Personal zu genehmigen.

3. Glas, andere zerbrechliche oder scharfkantige Gegenstände sowie sonstige Gegenstände, von denen eine Verletzungsgefahr ausgehen könnte, sind auf dem gesamten Gelände untersagt.

4. Sie sind verpflichtet, mit den Geräten pfleglich umzugehen. Sie haften für alle Schäden und Verunreinigungen, die Sie fahrlässig oder vorsätzlich verursachen, insbesondere infolge Missachtung der Benutzungsanleitungen und Weisungen unseres Personals.

5. Technische Einrichtungen dürfen nur vom Personal bedient werden.

VII. Aufsichtspflicht

Erziehungsberechtigte oder begleitende aufsichtspflichtige Erwachsende haben ihre bzw. die ihnen anvertrauten Kinder auf mögliche Gefahren hinzuweisen und dafür zu sorgen, dass die Kinder sich anderen Kindern gegenüber sozial verhalten. Kinder sind während ihres gesamten Aufenthaltes bei HellGrün! zu beaufsichtigen. Dies erfordert die Anwesenheit des Erziehungsberechtigten / Aufsichtspflichtigen. Es ist den Erziehungs-berechtigten / Aufsichtspflichtigen nicht gestattet, die Räumlichkeiten von HellGrün! ohne das Kind zu verlassen. Wir weisen alle Erziehungsberechtigten und begleitenden aufsichtspflichtigen Erwachsenden deshalb darauf hin, ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen, da HellGrün! Sie davon nicht entbinden kann. Eine Haftung von Hella Grünhage-Hoffmann für die Aufsicht oder Fürsorge des Kindes besteht nicht. Das Spielen und der Aufenthalt des Kindes in den Räumlichkeiten von HellGrün! erfolgt auf eigene Gefahr des Erziehungsberechtigten bzw. des Aufsichtspflichtigen. In diesem Rahmen haften Erziehungsberechtigte bzw. Aufsichtspflichtige auch für alle Schäden und Verunreinigungen, die durch die zu beaufsichtigenden Kinder entstehen.

VIII. Haftung

  1. Die Nutzung sämtlicher Einrichtungen von HellGrün! erfolgt auf eigene Gefahr unbeschadet der Verpflichtung von HellGrün!, die unternehmenseigenen Geräte und die weiteren Einrichtungen von HellGrün! in einem gebrauchs- und verkehrssicheren Zustand zu erhalten.
  2. HellGrün! haftet nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die sie, ihre gesetzlichen Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen zumindest fahrlässig verursacht haben.

HellGrün! haftet ebenfalls für alle Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, d.h. einer Pflicht, welche die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages erst ermöglicht und auf die der Besucher vertraut hat und auch vertrauen durfte und deren schuldhafte Nichterfüllung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, verursacht wurden. Bei leicht fahrlässigen Verletzungen von vertragswesentlichen Pflichten beschränkt sich die Haftung von HellGrün! für Vermögens- und Sachschäden auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Dies gilt auch bei durch leicht fahrlässige Verletzungen von vertragswesentlichen Pflichten durch gesetzliche Vertreter oder Angestellte von HellGrün! verursachten Sach- und Vermögensschäden.

  1. Für Sach- und Vermögensschäden haftet HellGrün! im Übrigen, d.h. bei Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten, nach den gesetzlichen Bestimmungen nur für eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten bzw. für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
  2. Für vom Besucher selbstverschuldete Schäden haftet HellGrün! nicht.
  3. HellGrün! übernimmt keine Haftung für Gegenstände, z. B. Smartphones, Kameras, Schmuck etc., die während der Durchführung von Workshops oder Kindergeburtstagen beschädigt bzw. zerstört werden oder verloren gehen.
  4. Für abhanden gekommene Wertgegenstände, Kleidung sowie Geld – auch in Aufbewahrungsboxen oder auf dem Parkplatz – haftet HellGrün! nicht, es sei denn HellGrün! hat den Verlust grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet.
  5. Fundsachen werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.

IX. Schadensmeldung

Alle Einrichtungen bei HellGrün! werden sorgfältig und regelmäßig gepflegt und überwacht. Sollten Sie oder die Ihrer Aufsichtspflicht unterliegenden Personen dennoch ohne eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so melden Sie den Schaden unverzüglich bei Hella Grünhage-Hoffmann. Melden Sie sich bitte auch dann, wenn Grund zur Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte. Ein Schadenersatz ist ausgeschlossen, wenn die Schadensmeldung erst später und nach dem Verlassen der Räumlichkeiten von HellGrün! erfolgt und wenn Sie diese Verspätung zu vertreten haben.

X. Verlassen der Räumlichkeiten von HellGrün!

Vor Verlassen der Räumlichkeiten von HellGrün! geben Sie bitte entliehene Geräte oder sonstige Gegenstände zurück. Bei Beschädigung oder Verlust ist Ersatz zu leisten.

XI. Sonderveranstaltungen (Kindergeburtstage, Geburtstage)

  1. HellGrün! bietet die Möglichkeit, Geburtstagsfeiern in den Räumlichkeiten von HellGrün! durchzuführen. Solche Veranstaltungen sind rechtzeitig und unter Festlegung der Einzelheiten mit HellGrün! zu vereinbaren.
  2. Bei Absage oder Rücktritt von der vereinbarten Sonderveranstaltung ist die vereinbarte Vergütung in voller Höhe zu zahlen, wenn die Absage bzw. der Rücktritt erst am Tag der Veranstaltung erfolgt. Erfolgt die Absage bzw. der Rücktritt innerhalb der letzten 5 Tage vor der Veranstaltung, ist die vereinbarte Vergütung in Höhe von 50% zu zahlen. Bei einer Absage bzw. einem Rücktritt von mehr als 5 Tagen vor der Veranstaltung sind 30% der vereinbarten Vergütung zu bezahlen. Dem Kunden bleibt in allen Fällen der Nachweis gestattet, dass ein Schaden von HellGrün! durch die Absage nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die hier festgelegten pauschalierten Beträge.

XIV. Kontrollen

Sie erklären sich damit einverstanden, dass die Mitarbeiter von HellGrün! im Interesse der Sicherheit aller Besucher und Mitarbeiter von HellGrün! Kontrollen durchführen. Die Mitarbeiter von HellGrün! sind befugt, Kleidungsstücke, Taschen und andere Behältnisse jedes Besuchers zu untersuchen, um festzustellen, ob eine Gefährdung der Besucher und Mitarbeiter durch das Mitbringen von Drogen, Alkohol sowie auch Waffen und sonstigen gefährlichen Gegenständen zu befürchten ist. Sie willigen in diese Maßnahmen ein.

Wenn Sie oder die Personen, die Ihrer Aufsichtspflicht unterliegen, sich derartigen Kontrollen verweigern, sind die Mitarbeiter von HellGrün! berechtigt, Sie und die betreffenden Personen vom Gelände von HellGrün! zu verweisen. Gleiches gilt, wenn bei den Kontrollen festgestellt wird, dass eine Gefährdung für die Besucher und/oder die Mitarbeiter besteht.

XV. Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Hausordnung ganz oder teilweise unwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  2. Ausschließlicher Gerichtstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Braunschweig.
  3. Hinweis nach § 36 VSBG: HellGrün! ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschichtungsstelle teilzunehmen.

Teil 3

Hygiene- und Abstandsregeln der Firma HellGrün!- Die Filzwerkstatt (Stand vom 26.05.2020)

  1. Um die größtmögliche Sicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten, bitten wir Sie, folgende Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten und einzuhalten. Bitte vergewissern Sie sich, dass teilnehmende Kinder diese Regeln zur Kenntnis genommen haben.
  2. Pro Workshop können maximal 5 Teilnehmer in der Werkstatt arbeiten. Bei Mutter & Kind Workshops können maximal 3 Paare in der Werkstatt kreativ werden. Kindergeburtstage und Geburtstage sind auf maximal 5 Personen beschränkt.
  3. Nach jeder Veranstaltung werden die benutzen Arbeitsmaterialien durch HellGrün! desinfiziert.
  4. Ihre Familiennamen, Vornamen, vollständige Anschriften und Telefonnummern werden für einen Monat protokolliert. Ohne Ihre Bestätigung der AGB‘s ist kein Einlass in unsere Räumlichkeiten möglich.
  5. Bitte bringen Sie pro Teilnehmer zwei Frotteehandtücher in der Plastiktüte mit.
  6. Bitte warten Sie vor der Eingangstür, bis Sie oder ihr Kind hineingeholt werden.
  • Bitte verabschieden Sie ihre Kinder vor der Werkstatt.
  • Der Eintritt in die Werkstatt ist nur mit Mundschutz möglich. Diesen bringen Sie bitte mit.
  • Nach dem Eintreten die Hände waschen und anschließend zum zugewiesenen Platz begeben.
  • Die persönlichen Sachen (Jacke, Trinkflasche etc.) bitte in die vorbereitete Box legen und mit dem Deckel verschließen.
  • Während des Workshops auf dem Platz sitzen bzw. am Platz stehen bleiben. Der Mundschutz kann abgelegt werden.
  • Sollte der Platz verlassen werden, bitte den Mundschutz anlegen und auf den Mindestabstand zu anderen Personen achten.
  • Nach einem Toilettengang die Hände waschen und mit den bereitgestellten Einmalhandtüchern abtrocknen. Diese dann in den Mülleimer unter dem Waschbecken werfen.
  • Gerne dürfen eigene Getränke mitgebracht werden. Diese bitte immer wieder in die bereitgestellte Box zurückstellen. In der Werkstatt gibt es keine Becher oder Gläser.
  • Die Sitzordnung wird protokolliert.
  • Vor dem Verlassen der Werkstatt bitte nicht aufräumen. Alle Arbeitsmaterialien bleiben am Platz.
  • Beim Verlassen der Werkstatt nehmen Sie ihre persönlichen Sachen aus der Box. Vergessen Sie ihre Handtücher nicht.
  • Warten Sie, bis ihr Kind aus der Werkstatt herauskommt.

Ich bin mir sicher, dass es trotz dieser vielen Auflagen eine tolle und kreative Zeit in unsere Filzwerkstatt wird und Sie und ihre Kinder mit vielen großartigen Filzobjekten und neuer Energie diese ungewöhnliche Zeit meisten.

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